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Arbeiten mit Gefahrstoffen
Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist besondere Umsicht geboten, da bei falscher Handhabung Gesundheits-, Sach- und Umweltschäden auftreten können.
Die für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Labor sowie Anweisungen über das Verhalten im Gefahr- und Notfall sind in der LABORORDNUNG (Allgemeine Betriebsanweisung nach § 14 der Gefahrstoffverordnung) zusammengefasst.
Die LABORORDNUNG für das Institut für Chemie im Gebäude C der TUB liegt als 16‑seitiges Din-A5-Heft in jedem Labor aus. Ihre Grundlage sind folgende Quellen:
Regelungen des betrieblichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes an der TUB
- Merkblatt Nr. 3.0 der SDU/TUB "Gefahrstoffverordnung; Umsetzung an der TUB" (10/2012)
- Merkblatt Nr. 7.2 der SDU/TUB "Abfallregelung der TUB mit Sammelstellenliste" (10/2014)
- Merkblatt Nr. 4.7 der SDU/TUB "Regelung der Abwassereinleitungen aus TU-Einrichtungen" (11/2013)
- Merkblatt Nr. 1.6 der SDU/TUB "Energiesparen für Mitglieder der TUB" (05/2009)
- Merkblatt Nr. 1.1 der SDU/TUB "Unfallmeldung" (10/2011)
- Merkblatt Nr. 1 des BÄD/TUB "Hinweise zum Umgang von Schwangeren und Stillenden mit Gefahrstoffen" (04/2015)
- Informationen zum Hautschutz des BÄD/TUB (04/2011)
- Brandschutzordnung der TUB
- Chemikalienkataster (ChemKat) der TUB
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