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Masterstudiengang – M.Sc. Chemie
Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 bietet die Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften – der TU Berlin den viersemestrigen Masterstudiengang Chemie an.
Achtung:
Zum Wintersemester 2022/23 tritt eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie in Kraft. Alle, die ab diesem Zeitpunkt ihr Masterstudium Chemie beginnen, werden nach dieser Ordnung studieren. Alle, die bereits im Masterstudiengang Chemie immatrikuliert sind, können sich entscheiden, nach welcher Studien- und Prüfungsordnung sie weiterstudieren wollen.
Die finale Publikation der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie steht noch aus, Sie können aber hier den von den Gremien der TU Berlin beschlossenen Entwurf einsehen.
Darüber hinaus wurde eine Zugangsordnung für den Masterstudiengang Chemie beschlossen. Die finale Publikation steht in diesem Fall ebenfalls noch aus. Sie können aber hier den von den Gremien der TU Berlin beschlossenen Entwurf einsehen.
Einladungen zu Informationsveranstaltungen
Montag, 23. Mai 2022, 16:00 – 17:00 Uhr, Hörsaal C 130
Informationsveranstaltung für Bachelorstudierende, die im kommenden Wintersemester ihr Studium im Masterstudiengang fortsetzen wollen
Mittwoch, 25. Mai 202, 15:00 – 16:0 Uhr, Hörsaal C 130
Informationsveranstaltung für bereits im Masterstudiengang Chemie immatrikulierte Studierende
Zusatzinformationen für die Verlängerung der Rückmeldesperre
Eine Verlängerung der Rückmeldesperre für Studierende, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Immatrikulationsfrist für den Masterstudiengang Chemie formal noch keinen abgeschlossenen B. Sc. nachweisen können, ist auf Antrag möglich (das Antragsformular finden Sie unter www.tu-berlin.de/?141004).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- zum Zeitpunkt der vorbehaltlichen Immatrikulation im Masterstudiengang Chemie ist ein schriftlicher Nachweis zu führen, dass mindestens 150 Punkte aus dem Bachelorstudiengang bereits erworben wurden (i.d.R. durch Auszug aus dem Studierendenportal "Übersicht über alle Leistungen").
- alle noch ausstehenden Modulprüfungen im Bachelorstudiengang müssen zwingend im Semester der vorbehaltlichen Rückmeldung im Masterstudiengang Chemie absolviert werden. Ein Nachweis über die fristgerechte Anmeldung ist zum Zeitpunkt der Beantragung zur Verlängerung der Rückmeldesperre zu erbringen.
- Bei noch nicht abgeschlossener Bachelorarbeit ist eine kurze Bestätigung des/der jeweiligen Betreuers/-in beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Wurde die Bachelorarbeit bereits abgegeben, und ist dies aus den eingereichten Nachweisen nicht erkennbar, ist ebenfalls eine entsprechende Bestätigung durch den/die Betreuer/in bzw. das Referat Prüfungen beizufügen.